Straßenverkehrsordnung
Nach § 2 Absatz 3a StVo ist die Ausrüstung des Kfz an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Sollte dies nicht der Fall sein und dadurch eine Behinderung im Straßenverkehr entstehen, drohen 40 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Winterreifen sollten aus Sicherheitsgründen bei einer Rest- Profiltiefe von 4 mm ausgetauscht werden. Mit einer 1-Euro- Münze können Sie dies selber überprüfen.
Reifenservice
Sie erhalten bei uns kostengünstig Reifen aller Hersteller, sowohl für den Sommer als auch für den Winter.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Auswuchtung und Montage sowie die Reifenreparatur oder Entsorgung von Altreifen.
Bitte reservieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für Ihren Reifenwechsel.
- Sommerreifen November / Oktober
- Winterreifen April / Mai
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