Nachfolgend finden Sie zu Ihrer Information den letzten Stand zum Thema "Reverse Charge":
1. Die Herausnahme der Stahl- und Edelstahlprodukte aus dem RC-Verfahren ist im "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil 1 Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2014" bekanntgegeben worden. Sie finden die aktuelle Liste der Gegenstände, für deren Lieferungen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, im Artikel 11 des Bundesgesetzblattes. Sie erhalten nachstehend einen Link zu diesem Bundesgesetzblatt.
3. Der Zeitversatz zwischen Herausnahme unserer Produkte und der offiziellen MItteilung der Rückabwicklungsfrist bis zum 30.06.2015 ist mit organisatorischen Gründen im BMF zu erklären.
Bitte leiten Sie diese Information an alle Personen in Ihrem Unternehmen weiter, für die diese relevant sein könnte. Bei Fragen stehen Ihnen gerne unsere regionalen Ansprechpartner zur Verfügung.