FEM 4.004 Prüfung (ehemals UVV VBG D27)
Mindestens einmal pro Jahr, so will es der Gesetzgeber, muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.
Wir arbeitet darum auch bei der FEM 4.004 Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbericht festgehalten
Ihre Vorteile durch regelmäßige FEM 4.004 Prüfung (ehem. UVV-Prüfung)
-Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen
-Fachfirma übernimmt die Verantwortung
-EDV unterstützte Terminüberwachung
Treibgas-Prüfung
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften schreiben mindestens im jährlichen Zyklus eine UVV-Prüfung vor.
Laut § 37 der Unfallverhütungsvorschriften „UVV Verwendung von Flüssiggas“ müssen nach derzeitigen Sicherheitserkenntnissen
Gasanlagen jährlich einmal auf Funktion, Sicherheit und Dichtheit überprüft werden.
Diese Prüfungen führen wir mit speziell geschultem Personal bei
Ihnen vor Ort durch.