Hölz Sicherheitstechnik GmbH Taunusstraße 64 63477 Maintal (Bischofsheim) Fon: 06109 - 7633-0 Fax: 06109 7633-33 |
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„Wir gratulieren unserer Auszubildenden Sissy Ledig zur erfolgreich bestandenen Prüfung zur „Kauffrau für Büromanagement“ und wünschen alles Gute für ihre neuen Herausforderungen. Wir freuen uns, mit ihr gemeinsam zu entwickeln, in welchen Bereichen sie ihre Stärken in unserem Unternehmen weiter ausbauen kann.“
Wie Sie Ihr Zuhause sichern können
Pressemitteilung
Polizei meldet sinkende Einbruchzahlen, doch es bleibt viel zu tun!
Laut der gerade veröffentlichten „Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)“ für das Jahr 2017 sind die Einbruchszahlen in Wohnungen und Häuser gesunken: Insgesamt 116.540 Mal wurde vergangenes Jahr eingebrochen, rund 23 Prozent weniger als im Vorjahr. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellte die Ergebnisse aus der PKS 2017 gestern in Berlin vor. Einen derart starken Rückgang bei der Einbruchskriminalität habe es seit fast 25 Jahren nicht gegeben. Dennoch lag der entstandene Schaden laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei rund 360 Millionen Euro.
Wann und wo wird am häufigsten eingebrochen?
Bis auf Thüringen verzeichneten alle Bundesländer einen deutlichen Rückgang der Einbruchszahlen. Entgegen der landläufigen Meinung finden 41 Prozent aller Wohnungseinbrüche tagsüber statt, wenn die Anwohner nicht zuhause sind. „Viele Bürger vernachlässigen immer noch die Sicherung ihrer eigenen vier Wände. Oft wird aus Kostengründen auf Einbruchschutz verzichtet. Doch Investitionen in mechanische Tür- und Fenstersicherungen sowie Alarmanlagen zahlen sich aus und schützen bestmöglich vor Einbrechern“, so Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“.
Die Aufklärungsquote der Einbrüche erhöhte sich auf 17,8 Prozent. Im Jahr 2016 hatte sie noch bei 16,9 Prozent gelegen. Das bedeutet aber auch, dass mehr als 80 Prozent der Wohnungseinbrüche nicht aufgeklärt werden. Die Investition in Einbruchschutz lohnt sich nachweislich, denn inzwischen können über 45 Prozent der versuchten Einbrüche insbesondere durch vorhandene Sicherheitstechnik verhindert werden.
Der Staat fördert Einbruchschutz, jetzt Beratung vom Fach einholen
Maßnahmen zum Einbruchschutz können mit mind. 200 Euro bis max. 1.600 Euro von der KfW Bank gefördert werden, je nach Höhe der Investitionskosten. Von der Förderung sollen Eigentümer, aber auch Mieter und Vermieter profitieren. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Förderung des Einbruchschutzes auch auf den Neubau ausgeweitet werden soll.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz benötigt Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik muss immer durch Fachleute erfolgen. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Eigentümer und Mieter auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de. Dort finden Interessierte auf einer interaktiven Karte qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in ihrer Nähe, die sie rund um den Einbruchschutz beraten.
Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Anne Simgen
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: presse@nicht-bei-mir.de
Tel.: (030) 28 87 58-12
Fax: (030) 28 87 58-38
"Team Hölz nimmt erfolgreich am Hanauer Stadtlauf 2017 teil"
Für unser Unternehmen, die Hans-Joachim Hölz Sicherheitstechnik GmbH, gehört das Thema Umweltschutz zu einem der wichtigsten Unternehmensrichtlinien. Wir verfolgen das Ziel, die von uns ausgehenden Belastungen für die Umwelt weitestgehend, sofern sich dies wirtschaftlich mit der besten zur Verfügung stehenden Technik umsetzen lässt, zu reduzieren und so einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung an unserem Standort beizutragen.
Angefangen bei der umweltgerechten und nachhaltigen Art des Einkaufes über den schonenden Umgang der natürlichen Ressourcen ist insbesondere die fachgerechte Entsorgung unserer Abfallerzeugnisse Grundbaustein für unseren integrierten Umweltschutz.
Der von uns praktizierte Umweltschutz wird durch ein firmeninternes Umweltteam realisiert und kontrolliert. Die Integration sowie die Sensibilisierung aller Mitarbeiter hinsichtlich eines aktiven Umweltschutzes sind für uns die Voraussetzungen für nachhaltiges Arbeiten. Dabei sind alle Beschäftigten dazu angehalten, eigene Wünsche, Ideen und Vorstellungen zur Verbesserung oder Veränderungen von Arbeitsprozessen anzustoßen.
Im Zuge des von uns gelebten Umweltschutzes haben wir uns dazu entschlossen, an dem bundesweitem Projekt ÖKOPROFIT (Informationen über www.oekoprofit-frankfurt.de teilzunehmen, um unsere bisherigen Maßnahmen in Bezug auf das Thema Umweltschutz zu optimieren.
Ferner erhalten wir hierdurch die Möglichkeit, uns mit anderen Unternehmen aktiv auszutauschen und können somit neue Erkenntnisse erlangen.
Maintal, im Oktober 2017
Die Geschäftsleitung
Wir gratulieren unseren Mitarbeitern Herrn Heiko Kühne zu seinem 25-jährigem, Frau Simone Mercator zu ihrem 20-jährigem und Herrn Michael Hess zu seinem 15-jährigem Firmenjubiläum und bedanken uns von Herzen für die langjährige Treue und freuen uns über eine weitere gute Zusammenarbeit. Von rechts nach links: Heiko Kühne, Thomas Hölz, Simone Mercator, Christian Hölz, Michael Hess.
Einbruchschutz – ein gemeinsames Thema für Mieter und Vermieter
Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern häufig in die unten gelegenen Wohnungen über Balkon und Fenster sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.
Im europäischen Vergleich sind die Deutschen Spitzenreiter, wenn es um das Mieten geht. Laut des aktuellen Deloitte Property Index wohnen 54,3% der deutschen Bevölkerung zur Miete. Eine Klärung, wer für die Sicherheit in den vielen Mietwohnungen die Verantwortung und damit auch die Kosten trägt, ist daher wichtiger denn je.
Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
„Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus“, erklärt Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz. „Zwar sollen Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden, es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war“, so Rieche weiter. Eine Nachbesserung kann nur verlangt werden, wenn sich vorhandene Einrichtungen nach dem Einzug als mangelhaft erweisen.
Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter entscheidend
Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.
Expertenrat einholen
Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen. Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter www.nicht-bei-mir.de/experte-finden gefunden werden.
In der Regel haben Vermieter als auch Mieter ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Denn Sicherheitstechnik wirkt: Mehr als 44 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern bereits an vorhandener Sicherungstechnik. Da die Sicherheit des Hauses oder der Wohnlage zunehmend zu einem Mietargument wird, sind Vermieter gut beraten, einbruchhemmende Eingangstüren und geprüfte Türschlösser in Wohnungen als Standard zu etablieren.
Über „Nicht bei mir!“
„Nicht bei mir!“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:
Pressekontakt:
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
c/o Hill+Knowlton Strategies GmbH, Tobias Enke
Friedrichstraße 148, 10117 Berlin
E-Mail: presse@nicht-bei-mir.de
Tel.: (030) 28 87 58-12
Fax: (030) 28 87 58-38
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder "Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und Städte, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen oder der Stadt Heidelberg. Mehr lesen:
Einbruchzahlen 2016: Polizei verzeichnet leichten Rückgang, aber Fallzahlen bleiben hoch
25.04.2017
Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei 151.265 Fälle von Wohnungseinbrüchen einschließlich Einbruchversuche
Die meisten Einbrüche erfolgen über leicht erreichbare Fenster sowie Wohnungs- und Fenstertüren
Die Initiative „Nicht bei mir!“ ruft dazu auf, rechtzeitig in Einbruchschutztechnik zu investieren, da 44 Prozent aller Einbrüche an vorhandener Sicherheitstechnik scheitern
Die Einbruchzahlen in Wohnungen und Häuser sind laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2016 leicht gesunken: Insgesamt 151.265 Mal wurde vergangenes Jahr eingebrochen, rund 10 Prozent weniger als im Vorjahr. Bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt verzeichneten alle Bundesländer einen leichten Rückgang der Einbruchzahlen. Der entstandene Schaden lag laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei rund 470 Millionen Euro.
Einbrecher kommen tagsüber, Bürger vernachlässigen den Schutz des Eigenheims
Mehr als 40 Prozent aller Wohnungseinbrüche finden entgegen der landläufigen Meinung tagsüber statt, wenn die Anwohner nicht zuhause sind. „Viele Bürger vernachlässigen die Sicherung ihrer eigenen vier Wände. Oft wird auf Einbruchschutz aus Kostengründen verzichtet. Investitionen in mechanische Tür- und Fenstersicherungen und Alarmanlagen zahlen sich aus und schützen bestmöglich vor Einbrechern“, so Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“.
Die Investition in Einbruchschutz lohnt sich nachweislich, denn wie die Polizeiliche Kriminalstatistik auch zeigt, werden über 44 Prozent der versuchten Einbrüche durch vorhandene Sicherheitstechnik verhindert. Die Aufklärungsquote ist auf 16,9% gestiegen, was auf eine engere Kooperation zwischen den Bundesländern sowie Sonderermittlungsgruppen der Polizei zur Bekämpfung von Einbrecherbanden zurückzuführen ist.
Der Staat fördert Einbruchschutz, jetzt Beratung vom Fach einholen
Um mehr Einbruchschutzmaßnahmen zu fördern, werden von der Bundesregierung finanzielle Zuschüsse für Einbruchsicherheitstechnik über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Die KfW fördert Einbruchschutzmaßnahmen wie einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsysteme schon bereits ab Kosten von 500€.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik muss immer vom Fachmann erfolgen. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Eigentümer und Mieter auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de. Dort finden sich auch in einer übersichtlichen Datenbank qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in ihrer Nähe, die individuell rund um den Einbruchschutz beraten.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche kennt seit Jahren nur einen Weg – steil nach oben. 2015 wurde mit mehr als 167.000 Fällen ein neuer Rekordwert erreicht. Fakt ist jedoch: Einbrüche sind mitnichten nur ein Problem des privaten Bereichs. Handwerksbetriebe sollten sich daher gegen die finanziellen Risiken eines "Einbruchdiebstahls" schützen – etwa mit einer Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (ERV).
Die ERV kann als Teil der betrieblichen Inhaltsversicherung vereinbart werden, die auch als Inventar- oder Geschäftsversicherung bekannt ist. Ihr Versicherungsschutz umfasst Schäden durch Einbruchdiebstahl, also etwa der "klassische" Einbruch, bei dem ein Fenster eingeschlagen wird. Schäden durch einfachen Diebstahl – also etwa, wenn während der Geschäftszeiten Ware aus einem Regal gestohlen wird – sind von ihr nicht abgedeckt.
Eine Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung deckt Schäden aus "klassischen" Einbrüchen, wenn etwa eine Tür aufgehebelt wird. - © 135pixels/Fotolia.com
Die ERV kann als Teil der betrieblichen Inhaltsversicherung vereinbart werden, die auch als Inventar- oder Geschäftsversicherung bekannt ist. Ihr Versicherungsschutz umfasst Schäden durch Einbruchdiebstahl, also etwa der "klassische" Einbruch, bei dem ein Fenster eingeschlagen wird. Schäden durch einfachen Diebstahl – also etwa, wenn während der Geschäftszeiten Ware aus einem Regal gestohlen wird – sind von ihr nicht abgedeckt.
Beim Abschluss der ERV sollten Handwerksbetriebe insbesondere die folgenden beiden Punkte beachten:
Auch wenn ein Einbruch vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass für den konkreten Schaden kein Versicherungsschutz besteht. Die Folge: Der Handwerksunternehmer bleibt auf seinem Schaden sitzen. Um dies zu vermeiden, sollten insbesondere vier Punkte beachtet werden – sowohl vor Eintritt des Versicherungsfalls als auch bei der Schadenregulierung:
Damit der Einbruch nicht zum Zusammenbruch des Betriebs führt, ist es wichtig, dass Handwerksunternehmer sowohl beim Abschluss als auch vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalls die Besonderheiten der ERV im Blick behalten und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen.
Pierre Rattay ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.
Er ist spezialisiert auf Versicherungs- und Rückversicherungsrecht.
Weit über 90% der standardmäßig in Deutschland in Wohnungen und Häuser verbauten Fenster und Fenstertüren verfügen über keinen oder kaum einen nennenswerten Einbruchschutz. Diese Bauelemente können innerhalb weniger Sekunden von Einbrechern aufgehebelt und damit geöffnet werden, um in das Gebäude einzusteigen.
Auch das hat zur Folge, dass die Einbruchskriminalität in Wohnungen und in Häusern an Häufigkeit nicht nachgelassen hat. Ganz im Gegenteil, sie nimmt stetig zu. Alle drei Minuten wird in Deutschland ein Einbruch begangen. Deshalb ist es wichtig, sein Hab und Gut zu sichern.
Häufig hört man von Mietern oder Wohnungsinhaber Folgendes: „Bei mir wird nicht eingebrochen, weil bei mir nichts zu holen ist. Deshalb brauche ich auch keine Absicherung.“
Dieses Argument entbehrt jeglicher Grundlage. Ein Einbrecher weiß nicht, ob es in einem bestimmten Objekt etwas zu holen gibt oder nicht. Er begeht die Tat und schaut nach, welche Beute er machen kann.
Auch der Hinweis auf eine gute Versicherung, die im Schadenfall Ersatz leistet, ist kein gutes Argument, auf einen vernünftigen Einbruchschutz zu verzichten. Denn gerade lieb gewonnene ideelle Werte, wie zum Beispiel Erbstücke, lassen sich nicht ersetzen.
Letztlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass Einbruchopfer sehr oft traumatisiert sind. Zu wissen, dass jemand in der Wohnung war, ohne dass man es wollte und der dann auch noch in den Schränken gewühlt hat, ist für viele unerträglich. Das führt sogar soweit, dass Geschädigte das Haus oder die Wohnung aufgeben und umziehen.
Alles dies sind Argumente, es dem Einbrecher durch geeignete Sicherungsmaßnahmen so schwer wie möglich zu machen. Dass einbruchhemmende Maßnahmen hierbei durchaus Wirkung zeigen, belegt eindeutig das Landeskriminalamt Bayern, das seit langer Zeit jährliche Studien zu genau diesem Thema veröffentlicht. Darin wird eindeutig bewiesen, dass Einbruchversuche in der Regel an geeigneten technischen Präventionsmaßnahmen scheitern.
Die Schwachstellen müssen gefunden werden
Um eine geeignete Absicherung gegen Einbrüche von vornehmen zu können, muss zunächst erst einmal eine Schwachstellenanalyse durchgeführt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich der Immobilie um eine Wohnung, ein Haus oder um ein Gewerbeobjekt handelt. Schwachstellen, die es Einbrechern ermöglichen, in ein Objekt einsteigen zu können, sind prinzipiell dort, wo Mauer- oder Dachdurchbrüche vorhanden sind. Dies sind u. a. Türen, Fenster, Fenstertüren, Dachluken und Kellerschächte.
Bei der Bewertung der Gebäudesicherheit sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen. So müssen z. B. auch Fenster in höheren Stockwerken unter Umständen gesichert werden, wenn diese z. B. durch eine Steighilfe oder auf eine andere Weise gut erreicht werden können. Das kann z. B. das Flachdach einer Garage sein, die direkt an ein Haus gebaut wurde. Es ist sicherlich einleuchtend, dass von dem Flachdach aus erreichbare Fenster gesichert werden müssen.
Weiter müssen alle äußeren Umstände in die Analyse mit einbezogen und bewertet werden. So ist z. B. zu beachten, welche Grundstücksteile gut eingesehen werden können und welche Gebäudeteile eher verdeckt liegen. Weiter kann neben anderen Kriterien bedeutend sein, ob ein Objekt in einem ruhigen Gebiet oder ob es in einem stark frequentierten Bereich liegt.
Alleine schon die Schwachstellenanalyse erfordert großes Fachwissen und viel Erfahrung über die Vorgehensweise von Einbrechern. Sie sollte daher ausschließlich von einem qualifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Mechanik vor Elektronik
Die gesamten Ergebnisse der Schwachstellenbewertung fließen in ein Konzept für geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch ein. In der Regel wird dabei jede Schwachstelle einzeln mit mechanischen Elementen nach DIN abgesichert. Das führt immer wieder dazu, dass die Frage auftaucht, ob nicht auch stattdessen die Montage einer Alarmanlage mit Bewegungs- und/oder Glasbruchmeldern ausreichen würde. Die Antwort darauf ist einfach.
Eine Alarmanlage kann ‚lediglich‘ melden, dass ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat. Das bedeutet konkret, dass sie nicht in der Lage ist, Einbrecher physisch am Eindringen in ein Objekt zu hindern. Oder anders formuliert: Trotz des Vorhandenseins einer Einbruchmeldeanlage kann ein Täter bei fehlender mechanischer Absicherung fast ungehindert in ein Gebäude einbrechen. Einen wirkungsvollen Schutz gegen Einbruch kann nur die Mechanik realisieren. Deshalb gilt der Grundsatz, der auch von der Polizei so vertreten wird: Mechanik vor Elektronik. Wobei an dieser Stelle deutlich betont werden muss, dass die Installation von Einbruchmeldeanlagen eine sinnvolle Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz darstellt.
Auf die richtige Befestigungstechnik kommt es an.
Die Umsetzung des erarbeiteten Sicherungskonzeptes muss sehr sorgfältig ausgeführt werden. Die einschlägige Industrie stellt eine Vielzahl von geeigneten und hoch wirksamen Produkten für die Absicherung aller erdenklichen Schwachstellen her. Dennoch ist deren Wirksamkeit nur dann gewährleistet, wenn sie fachgerecht nach den Vorgaben der Hersteller montiert werden.
Da Einbrecher in der Regel mit brachialer Gewalt vorgehen, müssen die Sicherungselemente sehr großen Kräften widerstehen. Falsch oder nicht vollständig montierte Produkte können versagen und ihre Wirksamkeit nicht entfalten. Darüber hinaus muss der Monteur den Untergrund bewerten auf dem das Sicherungselement befestigt werden soll. Es dürfte einsichtig sein, dass zum Beispiel eine Gipskartonwand kaum zur Aufnahme von Riegeln geeignet sein dürfte.
Neben dem Untergrund spielt auch noch die genaue Positionierung des Bauteils eine entscheidende Rolle, um den erforderlichen Widerstand gegen Einbruch aufbringen zu können. So muss zum Beispiel ausgeschlossen sein, dass Eckbereiche eines Mauerwerks gelockert oder aufgesprengt werden, weil dort Befestigungsschrauben in Bohrlöcher gedreht werden, in denen sich Spreizdübel befinden.
Die Auswahl eines geeigneten Fach-Betriebs ist entscheidend
Die Absicherung von Gebäuden gegen Einbruchdiebstahl ist eine sehr komplexe Aufgabe, mit der Laien in der Regel überfordert sein dürften. Deshalb sollte mit der Arbeit ein kompetenter Fachbetrieb beauftragt werden, wie zum Beispiel ein Mitglieds-Unternehmen des BSD (Bundesverband Sicherungstechnik Deutschland e.V.). Auf alle Fälle sollte man aber nur Betriebe beauftragen, die ein offenes Ladenlokal mit ortsüblichen Öffnungszeiten haben und die Tiefe und Breite der Sicherungstechnik bieten. Diese werden dem Kunden auf dessen Wunsch in der Regel auch Referenzobjekte benennen können, so dass dieser sich ein Bild von der Fachkompetenz des Sicherheitsfachgeschäfts machen kann.
Vorbeugenden Einbruchschutz kann Vorbeugenden Einbruchschutz kann man nur effektiv erreichen wenn man die Schwachstellen kennt, die von Einbrechern häufig genutzt werden.
Um Ihnen die häufigsten Schwachstellen zu zeigen, haben wir hier ein Schaubild erstellt.
Der Frühling ist eine beliebte Zeit für Renovierungsarbeiten und Neubauten. Hierbei wird jedoch der Einbruchschutz fast immer vernachlässigt und nur ein geringer Teil der fertiggestellten Wohneinheiten verfügt über das notwendige Minimum an Sicherheitstechnik. Deshalb ruft die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ dazu auf, früh in Einbruchschutztechnik zu investieren.
Architekten, Bauplaner und Bauträger verzichten oftmals aus Kostengründen auf effektiven Einbruchschutz. Aber Bürgerinnen und Bürger, die in den Einbruchschutz investieren, leben sicherer, denn nachweislich werden über 40 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Sicherheitstechnik verhindert. Das zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich - sei es beim Nachrüsten während der Renovierungen oder am besten direkt in der Bauplanung. Um finanzielle Hürden zu senken, wird der Einbruchschutz im Auftrag der Bundesregierung durch Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), insbesondere durch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, gefördert. Unterstützung gibt es für einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsysteme.
Einbrüche werden in Mehrfamilienhäusern zu 56 Prozent über die Eingangstür verübt. 81 Prozent der Einbrüche bei Einfamilienhäusern erfolgen über die Fenster und Fenstertüren. Bei der Grundausstattung für ein Einfamilienhaus entstehen im Schnitt je nach Größe des Hauses Mehrkosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro. Dazu gehören eine einbruchhemmende Haustür inklusive eines VdS-geprüften Schließzylinders mit Sicherungskarte sowie einbruchhemmende Fenster mit Pilzkopfbeschlägen im Erdgeschoss. Umfassenderen Schutz bietet darüber hinaus eine einfache Alarmanlage ab 2.000 Euro, die Einbrüche, Rauch oder Gas meldet und deren Signal an den abwesenden Besitzer oder einen Sicherheitsdienstleister weitergeleitet werden kann.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik sollte daher immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Eigentümer und Mieter auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de. Dort finden sich auch in einer übersichtlichen Datenbank qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in ihrer Nähe, die individuell rund um den Einbruchschutz beraten.
Weitere Informationen:
Tobias Enke
Initiative für aktiven Einbruchschutz “Nicht bei mir!”
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Tel.: (030) 28 87 58-12
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Rechte und Pflichten für Vermieter in Bundesländern mit gesetzlicher Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern,
Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern). In einigen Bundesländern liegt auch die gesetzliche Wartungspflicht allein beim Haus- bzw. Wohnungseigentümer. In mehreren Bundesländern wird auch dem unmittelbaren Besitzer – sprich dem Mieter – die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.
Auch wenn der Verwalter bzw. Eigentümer die Wartungspflicht an den Mieter überträgt, entlässt ihn das nicht vollständig aus der Haftung. Gemäß Grundgesetz bricht Bundesrecht Landesrecht. Deswegen ist nicht denkbar, dass ein Landesgesetzgeber in die durch Bundesrecht (BGB) abschließend geregelten Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern eingreift. Sofern danach überhaupt durch Landesrecht in seine mietrechtliche Position eingegriffen werden darf, könnte den Mieter allenfalls eine Mitschuld treffen, so die Einschätzung von Rechtsexperten.
Die in der Landesbauordnung zulasten der unmittelbaren Besitzer festgeschriebene Wartungspflicht widerspricht nach Meinung einiger Experten zudem den allgemein gültigen zivilrechtlichen Grundsätzen. Danach muss der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für die Wohnungen in seinem Mietshaus ohnehin dafür sorgen, dass die Nutzer, also etwa Mieter, aber auch Besucher, nicht von vermeidbaren Gefahren geschädigt werden. Setzt er dazu technische Geräte ein, muss er für deren Funktionssicherheit sorgen.
Kommt der Vermieter zu dem Entschluss, die Wartung der Rauchmelder vertraglich auf die Mieter zu übertragen, muss er sicherstellen, dass die Mieter physisch und psychisch in der Lage sind, die übernommene Aufgabe und Verantwortung zu begreifen und zuverlässig auszuführen, hier also Inspektion und Wartung der Rauchmelder gemäß den Herstellerangaben durchführen zu können. Insoweit besteht eine sogenannte „Sekundärhaftung“ für die sorgfältige Auswahl und laufende Überwachung desjenigen, dem vertraglich die Verpflichtung übertragen werden soll bzw. übertragen wurde.
Vermieter sind zudem verpflichtet, für alle Mieter eine Lösung zu bieten. Ist ein Mieter beispielsweise aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Inspektion und Wartung selbstständig nachzukommen, muss auch hier eine ausreichende anderweitige Lösung geschaffen werden.
Wir gratulieren unserem Mitarbeiter Herrn Christian Griegel zu seinem 25-jährigem Dienstjubiläum, bedanken uns für die langjährige Treue und freuen uns über eine weitere gute Zusammenarbeit.