WSF GmbH Hans-Inderfurth-Str. 1 77933 Lahr Fon: 07821 92055-0 Fax: 07821 92055-29 |
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Die neue Rauchwarnmelderverordnung für das Land Baden Württemberg beschreibt eine Nachrüstpflicht von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten bis zum 31.12.2014.
Besonders betroffen sind dabei vermietete Objekte mit Schlafmöglichkeiten, d.h. Mietwohnungen. Aber auch Hotels und Ferienbetriebe sind in der Pflicht. Selbst die Versicherungswirtschaft ist darauf aufmerksam geworden. So verlangen viele Gebäudeversicherer die Nachrüstung der RWM von Ihren Kunden, um nicht den uneingeschränkten Versicherungsschutz zu verlieren.
Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket. Dies erstreckt sich von der Festlegung der notwendigen Montagestellen, über die Montage selbst bis hin zur jährlichen Überprüfung der Geräte inklusive der rechtssicheren Dokumentation, welche im Schadensfall (Brand) äußerst wichtig ist.
Weitere Infos unter Rauchwarnmeldeservice.
Die Trinkwasserverordnung wurde im Jahr 2011 novelliert. Demnach haben Vermieter von Gebäuden gegenüber Ihren Mietern die Nachweispflicht hinsichtlich der Abgabe sauberen Wassers, im Speziellen nach der Trinkwassererwärmung. Hierbei ist besonders eine Legionellen freie Warmwasserabgabe nachzuweisen. Legionellen sind Bakterien, die im schlimmsten Fall eine mitunter tödlich verlaufende Legionellose (Lungenentzündung) auslösen können. In einem dreijährlichen Prüfrhythmus ist werden die Trinkwasserversorgungsanlagen in den Häusern ab drei Wohneinheiten überprüft und das Wasser analysiert.
Mit der Fa. WSF GmbH Lahr haben Sie einen Partner der Ihnen alle notwendigen Arbeitsschritte rechtssicher abnimmt und Ihnen beratend und praktisch ausführend zur Seite steht.
Hier gibts weitere Infos zu Legionellenprüfungen.
Im Zuge unserer Arbeiten im Bereich der Legionellenprüfung stellen wir sehr häufig fest, dass Trinkwasseranlagen in den Häusern nur sporadisch, schlecht oder teilweise sogar nicht gewartet werden. Dies kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Vermieter haben die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die so genannten Betreiberpflichten.
Durch eine regelmäßige Wartung von Hausanlagen kommt man zum einen dem gesetzlich festgelegten Rahmen nach und vermeidet zum anderen kostenintensive Sanierungsarbeiten durch materielle Schadensfälle oder bakterielle Kontaminierung der Trinkwasseranlagen.
Weitere Infos zu Trinkwasserschutz.
Wir bieten Ihnen fachmännische Unterstützung bei Neubau von Trinkwasseranlagen oder auch bei Altbausanierungen. Speziell vor dem Hintergrund der Hygienevorschriften betreuen wir Sie als zuverlässiger Partner. Unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und neuester Erkenntnisse im Bereich der Trinkwasserhygiene VDI 6023 stehen Ihnen unsere zertifizierten und spezialisierten Mitarbeiter zur Seite.
Gerne führen wir sämtliche Sanitärarbeiten für Sie aus. Sowohl Rohrinstallationen in Neubauten als auch der spontan notwendige Austausch von Armaturen gehört zu unseren Leistungen. Als zuverlässiger Partner bieten wir Ihnen selbstverständlichen eine 24-Stunden-Schutz durch unseren Rund-um die-Uhr-Notruf.
Weitere Infos zu Sanitärtechnik und Sanitärinstallationen.