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Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die Stadt Ebersberg hat die Möglichkeit geschaffen, eine Urne unter einem Baum zu bestatten.
Diese Naturbestattung ist sowohl im Alten als auch im Neuen Friedhof an eigens dafür ausgewiesenen Bäumen des vorhandenen Baumbestandes möglich.
Jeder kann einen Grabplatz an einem Gemeinschaftsbaum für eine Ruhefrist von 12 Jahren erwerben, auch wenn er nicht Einwohner von Ebersberg ist. Die Vergabe der Grabplätze erfolgt durch die Stadt Ebersberg/Standesamt.
Auf Wunsch wird der Grabplatz mit einer kleinen Stein- oder Bronzeplatte im Boden (Name, Daten) gekennzeichnet. Auf alle Fälle vermerkt die Stadt Ebersberg den genauen Bestattungsort in ihren Unterlagen.
Die Beisetzung wird von den Angehörigen individuell gestaltet. Eine religiöse oder weltliche Trauerfeier, in der Kirche oder in der Aussegnungshalle, kann jederzeit abgehalten werden.
Zur Beisetzung sind auch Blumenarrangements erlaubt, die auf den Grabplatz gelegt werden. Dieser Blumenschmuck sollte nach spätestens vier Wochen wieder entfernt werden.
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